Hinweis Rauchmelderpflicht

Wichtige Änderung in Sachen Brandschutz für das Jahr 2015 in Hessen

Ab dem 01.01.2015 gilt die Rauchwarnmelderpflicht in allen Wohnungen. Bisher galt die Rauchwarnmelderpflicht nur für Neubauten. Für die Bestandbauten galt eine Übergangsfrist von 10 Jahren, die am Neujahrstag 2015 ausläuft.

 

Was bedeutet das ab sofort nun für alle Wohnungsinhaber und Mieter?

 

Wer ?            

Alle Wohnungen müssen ab dem 01.01.2015 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

 

Wo ?

Minimaler Schutz

Alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Maximaler - aber freiwilliger - Schutz

Alle Räume werden mit Rauchwarnmeldern überwacht.

 

Wer ist zuständig?

Der Eigentümer ist für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich.

Der Mieter ist für die Funktion und den einwandfreien Betrieb der installierten Melder verantwortlich.

 

Wir empfehlen besonders in großen Häusern funkvernetzte Rauchwarnmelder, um alle Bewohner bei einem Alarm zu erreichen. Es ist zur Ihrem eigenen Schutz!

Haben Sie noch Fragen (auch zu weiteren Schutzmaßnahmen) -  wir beraten Sie gerne.

 

Fachdienst Brandschutz (FD 37)
Erlenring 11
35037 Marburg

Telefon: 06421 / 201-9941
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Weitere Informationen

https://innen.hessen.de/sicherheit/feuerwehr/rauchwarnmelder-retten-leben


 

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